Arbeitsmedizinische Vorsorge

Eine Ärztin sitzt mit einem Patienten an einem Tisch. Die Ärztin zeigt dem Patienten etwas auf einem Zettel.
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Arbeit darf nicht krank machen.

Unternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen.

Bestimmte Gefährdungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel Staub, Lärm oder Arbeiten mit Gefahrstoffen, erfordern besondere Maßnahmen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist hierbei ein wichtiger Faktor. Sie beinhaltet immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.

Übersicht über Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge

Die meisten Betriebe in der Bauwirtschaft lassen sich vom Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) der BG BAU betreuen.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge